Das Projekt "Fondsplatz Liechtenstein" kommt voran - nun sind neue Verordnungen rund um die Durchführung des Investmentunternehmensgesetzes von der Regierung verabschiedet worden.
Laut Mitteilung hat die Regierung neue Verordnungen verabschiedet, die im weiteren Sinne mit der Durchführung des bereits verabschiedeten, neuen Investmentunternehmensgesetztes (IUG) in Zusammenhang stehen. Dabei handelt es sich konkret um die Investmentunternehmensverordnung (IUV), die Verordnungen zur Abänderung der Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV), der Verordnung zum Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG), der Handelsregisterverordnung (HRV), der Steuerverordnung (SteV) sowie der Finanzdienstleistungs-Schlichtungsstellen-Verordnung (FSV).
Das IUG schafft gemäss Mitteilung vier nationale Kategorien von Investmentunternehmen: Investmentunternehmen für Einanleger, eine Familie, eine Interessensgemeinschaft oder einen Konzern. Diese Investmentunternehmen sollen einerseits die Fortführung bestehender Geschäftsmodelle und andererseits neue Möglichkeiten für die Fondsindustrie ermöglichen. Die Verordnungen treten gleichzeitig mit dem neuen IUG in Kraft, heisst es. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten auf dem liechtensteinischen Fondsplatz gestärkt werden, ist einer vorangegangenen Meldung der Regierung zu entnehmen. Das Gesetzespaket sei im Rahmen des Projekts "Fondsplatz Liechtenstein" erarbeitet worden. Mit dem neuen Investmentunternehmensgesetz komme man einem langjährigen Anliegen der Fondsindustrie nach.