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10.02.2016

Funkensonntag - Brauchtum ohne Umweltbelastung

agghghahah (Foto: JUFA)

Am kommenden Wochenende ist es wieder soweit - Funkensonntag. Damit dieser Brauch ungetrübt gepflegt werden kann, gilt es unbedingt folgendes zu beachten: es darf ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden.

Während in früheren Jahren teils auch Abfallholz auf dem Funken verbrannt wurde, wird heutzutage solches kaum mehr angetroffen. Das ist auch gut so, denn das Verbrennen von Abfallholz gefährdet die Gesundheit und Umwelt. Holz von Gebäudeabbrüchen oder Baustellen sowie Möbel, Paletten, Zaunpfähle etc. gelten als Abfall und können giftige Schwermetalle und andere Substanzen enthalten, die in einem offenen Feuer freigesetzt werden. Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz im Freien können zudem Dioxin-Belastungen entstehen. Untersuchungen von scheinbar "unbehandelten" Holzproben, wie z.B. Holzpaletten, haben ergeben, dass weit mehr als die Hälfte dieser Materialien hohe Schadstoffbelastungen aufweisen. Diese können von nicht sichtbaren Behandlungsverfahren herführen.

 

Zum Schutz der Gesundheit und Umwelt vor solchen Belastungen ist deshalb zu beachten, dass am Funkensonntag - wie auch bei der Holzfeuerung zu Hause - ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Holz verwendet und dieses so raucharm wie möglich verbrannt wird.

 

Kontakt:

Amt für Umwelt

Norbert Ritter, Abt. Umweltschutz

T +423 236 68 91 

 

(Quelle: IKR)


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