Die Regierung hat drei Doppelbesteuerungsabkommen mit Island, Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten genehmigt. Damit wächst das Netzwerk von Liechtenstein an solchen Abkommen beständig an.
Die Regierung Liechtensteins hat laut einer Mitteilung drei Anträge für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Island, Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten genehmigt. Die DBA orientieren sich am internationalen OECD-Standard und beziehen sich auf die Ergebnisse zu Massnahmen gegen die sogenannte Aushöhlung der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting BEPS). Sie beinhalten eine umfassende Regelung der Besteuerungskompetenzen und Bestimmungen, die die Kooperation zwischen den Steuerbehörden betreffen. Ihr Ziel ist es, die Doppelbesteuerung beseitigen und die Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern zu verhindern. Beim Abkommen mit Island wird berücksichtigt, dass beide Länder Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind. Nach der Genehmigung durch die Regierung werden die Abkommen nun an den Landtag überwiesen.
Die Abkommen sind Teil der Regierungsbestrebung, das liechtensteinische Netzwerk von DBA innerhalb und ausserhalb Europas auszubauen. Bisher hat Liechtenstein solche Abkommen gemäss einer Aufstellung der Regierung unter anderem mit den beiden Nachbarn Österreich und Schweiz, mit Deutschland, Grossbritannien, Hongkong und Singapur.