Die nun beschlossene Resolution sieht vor, eine Arbeitsgruppe innerhalb der UNO einzurichten. Diese Arbeitsgruppe soll Dokumente und Beweismaterialien sammeln, die auf Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord hinweisen. Die Informationen sollen später als Grundlage von möglichen Gerichtsverfahren dienen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die UNO muss die Rahmenbedingungen für den unabhängigen Untersuchungsmechanismus nun in 20 Tagen definieren.
Laut einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist die Annahme des Vorschlags ein „wichtiges politisches Signal für die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sowie den Kampf gegen die Straflosigkeit“. Initiiert wurde der Vorschlag von Liechtenstein.
Liechtensteins UN-Botschafter Christian Wenaweser begründete den Vorschlag vor der Generalversammlung mit der Tatenlosigkeit des UN-Sicherheitsrates. „Deshalb ist es wichtig, dass die Generalversammlung die internationale Gemeinschaft befähigt, wenigstens einen Schritt vorwärts zu gehen: Dokumente vorbereiten, die als Basis für Strafverfahren vor einem Gericht oder einem Strafgerichtshof dienen können“, sagte er in einer Rede am 9. Dezember in New York.
Auch die Schweiz hat bereits eine ähnliche Initiative eingereicht. Bisher hatte sich die internationale Staatengemeinschaft jedoch nicht auf eine solche Einrichtung oder einen entsprechenden Prozess einigen können. Der Vorschlag aus Liechtenstein wurde nun von 105 Staaten unterstützt, 15 Staaten stimmten dagegen und 52 enthielten sich.